Glutenfrei-Kennzeichnung
Regeln für die Angabe „glutenfrei“
„Glutenfrei“ darf nur genannt werden, wenn höchstens 20 mg Gluten pro kg enthalten sind (VO (EU) 828/2014) – Kreuzkontamination beachten.
Regeln für die Angabe „glutenfrei“
„Glutenfrei“ darf nur genannt werden, wenn höchstens 20 mg Gluten pro kg enthalten sind (VO (EU) 828/2014) – Kreuzkontamination beachten.