Impressumspflicht
Anbieterkennzeichnung im Web
Geschäftsmäßige Websites benötigen ein Impressum nach § 5 DDG – auch Restaurant-Websites und öffentliche Menüseiten.
Anbieterkennzeichnung im Web
Geschäftsmäßige Websites benötigen ein Impressum nach § 5 DDG – auch Restaurant-Websites und öffentliche Menüseiten.