Kassennachschau
Unangekündigte Prüfung der Kasse
Bei der Kassennachschau (§ 146b AO) prüft das Finanzamt unangemeldet, ob Kasse, TSE und Belegausgabe den Vorgaben entsprechen. Die Preise auf der Karte sollten dabei mit denen in der Kasse übereinstimmen.