Auftragsverarbeitung
AV-Vertrag mit Dienstleistern
Verarbeitet ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO nötig.
AV-Vertrag mit Dienstleistern
Verarbeitet ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO nötig.