Jugendschutzgesetz
Altersgrenzen für Alkohol und Tabak
Bier, Wein und Sekt dürfen ab 16 Jahren ausgeschenkt werden, Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke erst ab 18. Ein gut sichtbarer Aushang der Jugendschutzregeln ist in Gaststätten Pflicht.
Altersgrenzen für Alkohol und Tabak
Bier, Wein und Sekt dürfen ab 16 Jahren ausgeschenkt werden, Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke erst ab 18. Ein gut sichtbarer Aushang der Jugendschutzregeln ist in Gaststätten Pflicht.