Recht, Kennzeichnung & Datenschutz

Jugendschutzgesetz

Altersgrenzen für Alkohol und Tabak

Bier, Wein und Sekt dürfen ab 16 Jahren ausgeschenkt werden, Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke erst ab 18. Ein gut sichtbarer Aushang der Jugendschutzregeln ist in Gaststätten Pflicht.

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