Recht, Kennzeichnung & Datenschutz

Koffein- und Chininhinweis

Pflichthinweis bei Cola, Tonic und Co.

Koffein- und chininhaltige Getränke wie Cola, Energydrinks, Tonic Water oder Bitter Lemon müssen auch in der Gastronomie gekennzeichnet werden, etwa mit „koffeinhaltig“ oder „chininhaltig“ als Fußnote.

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