Recht, Kennzeichnung & Datenschutz

Mehrwegangebotspflicht

Mehrweg-Alternative für To-go-Verpackungen

Seit 2023 müssen Betriebe, die Essen oder Getränke zum Mitnehmen in Einwegkunststoff verkaufen, eine Mehrwegalternative anbieten. Kleine Betriebe mit höchstens 5 Beschäftigten und 80 m² Verkaufsfläche dürfen stattdessen mitgebrachte Behälter befüllen.

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