Trinkgeld
Freiwillige Zahlung an das Personal
Trinkgeld, das Gäste freiwillig an Angestellte zahlen, ist in Deutschland steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG). Trinkgeld an Inhaber gilt dagegen als Betriebseinnahme. Bei Kartenzahlung sollte die Weitergabe klar geregelt sein.